AmkA - Integrationskurse

Stadt Frankfurt am Main
Amt für multikulturelle Angelegenheiten

Lange Str. 25 - 27
60311 Frankfurt

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Fragen und Antworten

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FAQ schließen Was umfasst das bundesweite Programm der Integrationskurse?

600 Unterrichtsstunden Deutschunterricht, für einzelne Kurstypen sind bis 900 Unterrichtsstunden möglich.

45 Unterrichtsstunden Orientierungskurs mit Abschlusstest

Deutschabschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“

FAQ schließen Wer kann an einem Integrationskurs teilnehmen?

Die Integrationskurse richten sich an Neuzuwanderer, die seit dem 01.01.2005 in Deutschland leben. Außerdem können Personen, die schon länger in Deutschland leben und ihr Deutsch verbessern müssen, zu den Kursen zugelassen werden. Das gilt auch für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber für die Deutsch nicht die Muttersprache ist.

FAQ schließen Wer hat einen Anspruch auf einen Deutschkurs?

• Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Ländern, die seit dem 01.01.2005 zugezogen sind und die zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und deren Aufenthalt längerfristig (1 Jahr und mehr) sein soll.

• Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die seit 01.01.2005 eingereist sind.

FAQ schließen Wer kann einen Antrag stellen, um an den Deutschkursen teilzunehmen?

• Nicht-EU-Bürger, die schon länger in Deutschland leben.

• EU-Bürgerinnen und EU-Bürger und deren Familienangehörige, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen und von der Ausländerbehörde eine Freizügigkeitsbescheinigung erhalten haben.

• Spätaussiedler und deren Familienangehörige, die schon vor dem 01.01.2005 zugezogen sind und noch keinen Deutschkurs nach SGBIII besucht haben.

• Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, und die ihr Deutsch noch verbessern müssen.

FAQ schließen Wer kann zur Teilnahme an den Integrationskursen verpflichtet werden?

• Alle Neuzuwanderer, die einen Anspruch haben und kein Deutsch können, können von der Ausländerbehörde verpflichtet werden.

• Personen aus Nicht-EU-Ländern, die ALGII erhalten und nicht ausreichend Deutsch können.

• Personen aus Nicht-EU-Ländern, die schon länger in Deutschland leben und bei denen die Ausländerbehörde Integrationsbedarf sieht.

FAQ schließen Wer kann nicht an einem Deutschkurs teilnehmen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in Schule und Ausbildung befinden.

FAQ schließen Gibt es eine Beratung bei Problemen während der Integration?

Es gibt Migrationsberatungsstellen, die Hilfe und Unterstützung anbieten. Für Personen bis 27 Jahre stehen die Jugendmigrationsdienste zur Verfügung, für erwachsene Zuwanderer/-innen die Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kurse ist die Beratung kostenlos und anonym. Die Liste der Migrationserstberatungsstellen können Sie auch auf unserer Website als PDF-Datei herunterladen.

FAQ schließen Wie finde ich eine Migrationsberatungsstelle?

Auf unseren Seiten, die die Beratungsstellen auflisten - dort können Sie die Liste auch als PDF-Datei herunterladen.

FAQ schließen Bei welchen Problemen beraten die Beratungsstellen?

Die Beratungsstellen beraten bei vielen Themen, wie z.B.

 

• Spracherwerb/ Deutschlernen, z.B. bei den Integrationskursen und der Anmeldung zu den Integrationskursen

• Schule, Ausbildung, Beruf, Arbeit

• Freizeitgestaltung

• Ehe, Familie, Lebenspartnerschaft

• Wohnen

• aufenthaltsrechtliche Themen

• finanziellen Problemen

FAQ schließen Muss ich etwas für die Beratung bei den Beratungsstellen bezahlen?

Nein, die Beratung ist kostenlos.

FAQ schließen Geben die Beratungsstellen Informationen von mir an andere weiter?

Nein, die Gespräche sind vertraulich.

FAQ schließen Wie findet man eine Sprachschule?

Sie finden die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zugelassenen Sprachschulen auf unserer Website; die komplette Liste können Sie hier downloaden oder lassen Sie sich in einer Migrationsberatungsstelle ( MBE oder JMD) beraten.

FAQ schließen Wie viel kostet ein Deutschkurs?

1,-- € pro Unterrichtsstunde.

Für alle, die ALG II erhalten und zur Teilnahme verpflichtet worden sind, ist die Teilnahme kostenlos; alle anderen ALG-II-Bezieher können einen Antrag auf Kostenbeitragsbefreiung stellen; dann ist der Unterricht auch für sie kostenlos.

Für Spätaussiedler entfällt die Teilnahmegebühr.

Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung kommt nämlich nicht rückwirkend in Betracht, sondern nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt.

Wenn Sie immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen haben und innerhalb von zwei Jahren ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung den Abschlusstest des Integrationskurses erfolgreich bestanden haben, können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurück erhalten.

FAQ schließen Wer kann die Erstattung der Fahrtkosten zum Kurs beantragen?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen und zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind, bekommen Sie das Geld für die Fahrtkosten zurück.

Wenn Sie von der Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet worden sind, können Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommen, wenn Sie wenig Geld verdienen. Sie müssen dann einen Antrag an das Bundesamt stellen und beschreiben, wie viel Geld Sie verdienen. Legen Sie dem Antrag die Bescheinigungen für Ihr Einkommen bei.

Auch Spätaussiedler können einen Fahrtkostenzuschuss erhalten.

Sie bekommen keine Fahrtkosten erstattet, wenn die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und dem Kursort kürzer als 3 km ist. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn Sie gehbehindert sind. Sie müssen diese Behinderung nachweisen, z.B. mit einer Bescheinigung eines Arztes. Sie bekommen auch dann die Fahrtkosten erstattet, wenn Sie einen bestimmten Kurstyp brauchen, z.B. mit Kinderbetreuung, und die Sprachschule in Ihrer Nähe keine Kinderbetreuung anbietet.

Wenn Sie in Frankfurt wohnen, können Sie nur in Frankfurt in einen Kurs gehen.

Fragen Sie in Ihrer Sprachschule nach; dort hilft man Ihnen weiter.

FAQ schließen Wie lange ist ein Berechtigungsschein gültig?

Der Berechtigungsschein ist 2 Jahre gültig. Die verpflichtete Teilnehmerin bzw. der verpflichtete Teilnehmer muss sich sofort zu einem Kurs anmelden. Dieser Kurs sollte möglichst bald beginnen.

FAQ schließen Was kann man tun, wenn man die deutsche Schrift nicht lesen und schreiben kann?

Es gibt spezielle Alphabetisierungskurse, in denen man die deutsche Schrift lesen und schreiben lernen kann. Die Kurse haben ca. 900 Unterrichtsstunden.

FAQ schließen Was kann ich tun, wenn ich den Deutschtest nicht bestanden habe?

Wenn Sie bereits einen Integrationskurs besucht haben und immer ordnungsgemäß teilgenommen, aber im Abschlusstest das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, können Sie einen Antrag auf ein Wiederholermodul stellen und noch einmal bis zu 300 Unterrichtsstunden besuchen. Hierfür müssen Sie dann wieder einen Euro pro Stunde zahlen, sofern Sie nicht vom Kostenbeitrag befreit werden. Dann können Sie die Prüfung noch einmal kostenlos wiederholen. (Es gibt einige Ausnahmefälle, für die diese Regelung nicht gilt, z.B. wenn Sie in der Prüfung nur das A1-Niveau erreicht haben.)

Die Sprachschulen helfen bei dem Antrag auf ein Wiederholermodul.

FAQ schließen Gibt es Kinderbetreuung während der Deutschkurse?

Einige Sprachschulen bieten Kinderbetreuung an. Sie finden diese Schulen auf unserer Website oder fragen gezielt nach in einer Migrationsberatungsstelle (MBE oder JMD). Die Kosten für die Kinderbetreuung von Teilnehmern in Eltern- und Frauenintegrationskursen sowie in Alphabetisierungskursen werden übernommen, wenn nachgewiesen wird, dass keine anderweitige Betreuung möglich ist, zum Beispiel in öffentlichen Kindertageseinrichtungen.

FAQ schließen Wer bietet Orientierungskurse an?

Die Sprachschulen, die auch die Deutsch-Kurse durchführen.

FAQ schließen Was wird in einem Orientierungskurs unterrichtet?

Ein Orientierungskurs bietet eine Einführung in die deutsche Rechtsordnung, die Kultur und Geschichte Deutschlands. Der Kurs wird mit einem Test abgeschlossen.

FAQ schließen Was kann ich machen, wenn ich den Orientierungskurstest nicht bestanden habe?

Sie können den Orientierungskurstest wiederholen, müssen aber 20 € bezahlen.

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